Wer „34a Sachkundeprüfung Testfragen kostenlos“ sucht, will keine Werbeliste. Er will sehen, ob die Fragen so klingen wie in der IHK-Klausur: kurz, mit Falle, eine richtige Linie.

Bei 34a Lernen sind 8 Proben ohne Konto offen – eine je Kern-Sachgebiet. Der Rest des Katalogs öffnet nach Zahlung oder Firmencode, nicht durch das Anlegen eines Kontos.

Was Sie hier üben – und was nicht

  • Eigene Fragen im Format seit Juli 2025: Einfach- und Mehrfachauswahl, Teilpunkte.
  • Klartext nach der Antwort, Prüferfalle, englische Erklärung zum Nachlesen.
  • Kein Abschreiben des geheimen IHK-Katalogs, keine Bescheinigung, keine Prüfungsanmeldung.

Vier Proben aus dem freien Satz

Die Lösung steht unter jeder Frage. Im Trainer klicken Sie selbst – das sitzt besser.

Art. 1 Abs. 1 GG, Gewaltmonopol

Ein Gast wird im Eingangsbereich laut, schlägt aber niemanden. Was beschreibt die Rolle des Sicherheitsmitarbeiters richtig?

  • A. Er übt Polizeigewalt im Auftrag des Betreibers aus.
  • B. Er darf den Gast ohne weiteren Grund in Gewahrsam nehmen.
  • C. Er handelt als Privatperson mit Jedermannsrechten und übertragenem Hausrecht, nicht als Hoheitsträger. — richtig
  • D. Er darf den Gast zur Aussage zwingen.
  • E. Er darf eine erkennungsdienstliche Behandlung durchführen.

Klartext: Sie sind kein Polizist. Sie dürfen nur so weit handeln, wie Jedermannsrechte, Notwehr, Notstand, Selbsthilfe oder das übertragene Hausrecht reichen.

§ 34a Abs. 1 GewO

Für welche Tätigkeit ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO zwingend, und reicht die 40-stündige Unterrichtung nicht aus?

  • A. Revierdienst in einem abgeschlossenen Firmengebäude ohne Publikumsverkehr.
  • B. Reine Schlüsselverwaltung im Büro.
  • C. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (City-Streife). — richtig
  • D. Empfangsdienst in einem Bürohaus.
  • E. Bewachung einer privaten, nicht öffentlich zugänglichen Baustelle.

Klartext: City-Streife, Ladendetektiv, Türsteher an einer Diskothek, Leitung in einer Flüchtlingsunterkunft oder bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung, außerdem der Bewachungsunternehmer selbst.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, § 127 Abs. 1 StPO

Sie halten einen auf frischer Tat betroffenen Ladendieb bis zum Eintreffen der Polizei fest und notieren seinen Namen und seine Anschrift für die Strafanzeige. Er ruft: „Datenschutz, das dürfen Sie nicht.“ Dürfen Sie die Daten aufnehmen?

  • A. Nein. Ohne Einwilligung des Diebes ist jede Aufnahme verboten.
  • B. Ja. Die Aufnahme zur Strafanzeige kann auf das berechtigte Interesse gestützt werden. — richtig
  • C. Nur wenn die Polizei die Daten selbst aufschreibt.
  • D. Nur der Vorname ist zulässig.
  • E. Nur mit vorherigem richterlichen Beschluss.

Klartext: Ja. Für die Strafanzeige brauchen Sie keine Einwilligung des Diebes. Rechtsgrund ist das berechtigte Interesse an der Rechtsverfolgung, nicht sein Einverständnis.

§§ 229, 230 BGB

Ein Gast will ohne zu zahlen aus dem Restaurant fliehen. Die Polizei kann nicht rechtzeitig kommen. Welche Handlungen deckt die allgemeine Selbsthilfe nach § 229 BGB?

  • A. Den fluchtverdächtigen Gast festhalten. — richtig
  • B. Einen Mantel des Gastes als Sicherungspfand wegnehmen. — richtig
  • C. Das Handy des Gastes sofort verkaufen und die Rechnung damit begleichen.
  • D. Den Gast durch Gewalt zur Herausgabe seines Bargelds zwingen.
  • E. Den Gast weiter festhalten, obwohl die Polizei bereits im Lokal ist.
  • F. Den Gast schlagen, damit er es nicht wieder tut.

Klartext: Selbsthilfe sichert einen zivilrechtlichen Anspruch. Sie befriedigt ihn nicht. Festnahme bei Fluchtverdacht und Wegnahme einer Sache als Pfand können erlaubt sein. Verkaufen, Geld aus der Tasche zwingen oder Schlagen sind es nicht.

So nutzen Sie die Proben

Öffnen Sie Lernen, beantworten Sie die acht freien Fragen ohne Konto, und lesen Sie die Falle laut. Wenn Notwehr, Notstand und Selbsthilfe danach noch in einem Satz landen, gehen Sie zu den drei Normen und zur mündlichen Übung.