Die Sachkundeprüfung ist keine Gehaltsgarantie. Sie ist die Eintrittskarte in Tätigkeiten, die ohne 34a oft gar nicht erlaubt sind: City-Streife, Ladendetektiv, Diskotheken-Einlass, leitende Bewachung.

Was die Prüfung ändert – und was nicht

Ohne Sachkunde bleibt oft der einfache Objektschutz: Pforte, Empfang, abgeschlossene Baustelle. Mit Sachkunde dürfen Betriebe Sie in den Bereichen einsetzen, die Paragraf 34a GewO ausdrücklich der Prüfung vorbehält. Der Stundenlohn folgt dem Betrieb, dem Bundesland, dem Tarif und der Schicht – nicht der Urkunde allein.

Orientierung, keine Zusage

  • Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn, plus Zuschläge wo sie tariflich oder vertraglich gelten.
  • Nacht, Wochenende und Feiertag heben den Verdienst oft stärker als die Prüfung selbst.
  • Leitende Funktion, City-Streife und Diskothek werden in vielen Betrieben höher bewertet als reine Pforte.
  • Zahlen in Foren schwanken stark. Fragen Sie den konkreten Arbeitgeber nach Brutto, Zuschlägen und Schichtplan.

34a Lernen nennt bewusst keine erfundenen Durchschnittsgehälter. Wer eine Zahl braucht, nimmt den Arbeitsvertrag, nicht eine Werbesite.

Warum Betriebe die Prüfung trotzdem zahlen

Ein Wachdienst darf bestimmte Aufträge nur mit sachkundigem Personal annehmen. Deshalb kaufen Firmen oft Plätze und verteilen einen Code. Der Firmenpass ist für genau diesen Fall: zehn Plätze, 90 Tage, ein Code im Konto.

Was Sie selbst steuern

Die Prüfung bestehen. Die drei Fallen mündlich erzählen können. Danach den Vertrag lesen: Grundlohn, Zuschläge, Einsatzort. Üben Sie kostenlos unter Lernen, bevor Sie zahlen.